Sehr geehrte Schützenschwestern, Schützenbrüder und Sportfreunde,
aufgrund der derzeit bestehenden gesetzlichen Kontaktbeschränkungen (Corona-LVO M-V) die durch Bund und Länder beschlossen wurden, ist der Vorstand zu folgender Entscheidung gekommen. Die Jahresmitgliederversammlung 2021 wird nicht wie gewohnt im Januar stattfinden können und wird daher bis zur Aufhebung oder einer ausreichenden Lockerung der bestehende Kontaktbeschränkungen verschoben. Die Jahresmitgliederversammlung kann aufgrund der anstehenden Vorstandswahl nur in der Form einer Präsenzveranstaltung umgesetzt werden. Eine fristgerechte Einladung zur Jahresmitgliederversammlung wird es unabhängig zu diesem Schreiben gesondert geben.
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020, beinhaltet einige temporäre Sonderregelungen für Vereine bis zum 31.12.2021.