Für den Vereinssport im Landkreis LUP gilt bei einer Landesinzidenz unter 40:
ab 01. Juni 2021
Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Freien auf öffentliche oder privaten Sportanlagen in allen Sportarten und Altersgruppen bis 25 Personen möglich (ohne Test).
Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen in allen Sportarten und Altersgruppen bis 15 Personen möglich (mit Negativ-Test; 24h).
Fitnessstudios u.ä. Einrichtungen (Yoga- Studios, Tanzschulen) Erforderlich sind Hygienekonzept, Test und Termin. Es gilt: 1 Person / 10 qm und einen Abstand von mind. 2 m beim Training.
Die Öffnung von Freibädern und weiteren Schwimmstätten im Freien kann für den Schulsport, für Schwimmkurse und den Vereinssport erfolgen. Auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich. Erwachsene benötigen einen Negativ- Test.
Für den Vereinssport im Landkreis LUP gilt bei einer Landesinzidenz unter 35:
ab 22. Juni 2021
Sport im Innen- und Außenbereich: Trainings-/Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-/Breiten/Nachwuchsleistungssport – mit Zuschauenden
Leistungs-/Profisport mit Zuschauenden