Änderung das Waffengesetzes
HINTERGRUND
Das geänderte Waffengesetz tritt am 06.Juli 2017 in Kraft. Die Änderungen des Waffengesetzes beinhalten hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA – Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.