Erneute Verlängerung der vorübergehenden Schließung der Sportstätte bis voraussichtlich zum 10.01.2021

Sehr geehrte Schützenschwestern, Schützenbrüder und Sportfreunde,

mit den beschlossenen Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ist klar

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, dass wir alle gemeinsam auch weiterhin mit Einschränkungen leben müssen. Aufgrund der 2. Änderung der Corona-LVO M-V vom 15. Dezember 2020 (GVOBl. M-V S. 1329) wird die vorübergehenden Schließung der Sportstätte bis voraussichtlich zum 10.01.2021 aufrecht gehalten.

Wir wünschen euch frohe Weihnachten – bleibt gesund.

Euer Vorstand

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Verschiebung der Jahresmitgliederversammlung 2021

Sehr geehrte Schützenschwestern, Schützenbrüder und Sportfreunde,

aufgrund der derzeit bestehenden gesetzlichen Kontaktbeschränkungen (Corona-LVO M-V) die durch Bund und Länder beschlossen wurden, ist der Vorstand zu folgender Entscheidung gekommen. Die Jahresmitgliederversammlung 2021 wird nicht wie gewohnt im Januar stattfinden können und wird daher bis zur Aufhebung oder einer ausreichenden Lockerung der bestehende Kontaktbeschränkungen verschoben. Die Jahresmitgliederversammlung kann aufgrund der anstehenden Vorstandswahl nur in der Form einer Präsenzveranstaltung umgesetzt werden. Eine fristgerechte Einladung zur Jahresmitgliederversammlung wird es unabhängig zu diesem Schreiben gesondert geben.

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020, beinhaltet einige temporäre Sonderregelungen für Vereine bis zum 31.12.2021.

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Verlängerung der vorübergehenden Schließung der Sportstätte vom 02.11.2020 bis voraussichtlich zum 03.01.2021

Sehr geehrte Schützenschwestern, Schützenbrüder und Sportfreunde,

dies ist eine besondere Härtezeit, und wir benötigen Kraft, Fantasie und auch Disziplin um sie zu bewältigen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 28. Oktober weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die rasante Ausbreitung des Virus unter Kontrolle zu halten. Die Anfang November in Kraft getretenen Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen in Deutschland zeigen nur langsam Wirkung. Zwar konnte der steile Anstieg abgebremst werden

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, die Zahlen stagnieren seitdem jedoch auf einem hohen Niveau. Vor diesem Hintergrund können die am 28. Oktober getroffenen Maßnahmen noch nicht aufgehoben werden. 

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, die Sportstätte weiterhin bis zum 03.01.2021 zu schließen.

Mit der beschlossenen Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus bei gleichzeitiger Anpassung der Regelungen ist klar, dass wir alle gemeinsam auch weiterhin mit Einschränkungen leben und arbeiten müssen. Dies gilt auch für die vor uns liegende Weihnachtszeit und den Jahreswechsel.

Bleibt gesund… Euer Vorstand

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Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Regelung von ergänzenden Maßnahmen im Bereich des Kinder- und Jugendsports

Der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport ist entgegen § 2 Absatz 21 Satz 3 Corona-LVO M-V auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim bis einschließlich 30.11.2020 untersagt.

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Informationen zur Corona-Pandemie

Die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) gilt vom 2.11. bis einschließlich 30.11.2020.

Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 68, ausgegeben in Schwerin am 1. November 2020 (PDF, 0,69 MB).

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